Klagt ein Insolvenzverwalter u. a. im Interesse der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin gegen Dritte, ist der Bundesagentur für Arbeit zuzumuten, die erforderlichen Prozesskosten aufzubringen. Mit seinem Beschluss bestätigte das OLG Frankfurt, dass dem Insolvenzverwalter keine Prozesskostenhilfe zu gewähren war (Az. 4 W 13/24).
Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers
Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig