Eine Existenzgründerin muss die Urheberrechtslage vor Auftragserteilung für Kissenbezüge mit Bildern der „Boyband“ BTS selbst klären. Da die Beschwerdegegnerin zu den nach Kündigung ersparten Aufwendungen aber nicht hinreichend vorgetragen hatte, gewährte das OLG Frankfurt der Beschwerdeführerin teilweise Prozesskostenhilfe (Az. 4 W 13/23).
Höhere Inflation durch Preisschock beim Öl trifft weiterhin Familien am stärksten
Als Folge des Iran-Kriegs ist die Inflationsrate in Deutschland im April auf 2,9 Prozent gestiegen – 0,2 Prozentpunkte mehr als im März. Der Anstieg ist