Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) wurde am 10.01.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 31.12.2028 in nationales Recht umsetzen und ihre Bestimmungen ab 01.01.2030 anwenden.
Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder – BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 19.03.2026 ergangen sind
Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der