Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) wurde am 10.01.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 31.12.2028 in nationales Recht umsetzen und ihre Bestimmungen ab 01.01.2030 anwenden.
Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG – Überarbeitete Vordruckmuster
Das BMF gibt die überarbeiteten Vordruckmuster „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2