Der ECOFIN hat am 10.12.2024 die Richtlinie über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) angenommen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie bis 31.12.2028 in nationales Recht umsetzen und ab 01.01.2030 anwenden.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015