Die Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis darf für ihre Tätigkeit mit einem Rabatt von 20 % werben, wenn sie diesen Rabatt selbst trägt und die von ihr vermittelten Ärzten vollständig auf Basis der GOÄ honoriert werden. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 82/23).
Durchbruch bei Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Monaten in der Breite der deutschen Wirtschaft angekommen. Inzwischen nutzt etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) KI. Vor einem