Rat der EU verabschiedet neue Rechtsakte zur Stärkung der EU-Kapazitäten für Cybersicherheit

Um die Solidarität und die Kapazitäten der EU beim Erkennen, Verhindern und Bewältigen von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen zu stärken, hat der Rat der EU am 02.12.2024 zwei neue Elemente des „Cybersicherheitspakets“ angenommen: das sog. Cybersolidaritätsgesetz und eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Förderung von Netto-Null-Technologien u. a.

Die EU-Kommission stellt 4,6 Mrd. Euro für die Förderung von Netto-Null-Technologien, die Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge und erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen des Innovationsfonds bereit.