Um die Solidarität und die Kapazitäten der EU beim Erkennen, Verhindern und Bewältigen von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen zu stärken, hat der Rat der EU am 02.12.2024 zwei neue Elemente des „Cybersicherheitspakets“ angenommen: das sog. Cybersolidaritätsgesetz und eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit.
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde
Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei