Der Rat hat eine Verordnung über finanzielle Referenzwerte („Benchmark-Verordnung“) angenommen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU – insbesondere KMU – zu verringern.
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist.