Der ECOFIN hat am 16.05.2023 seine Position zur Überarbeitung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden (sog. DAC 8) festgelegt.
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG) – Basiszins zum 2. Januar 2026
Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist (Az.