Das BVerfG hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, welche Verhaltensweisen eines Richters bzw. einer Richterin einen Befangenheitsantrag rechtfertigen können. Darunter fallen insbesondere ein zu häufiges Drängen auf einen Vergleich sowie das Lächerlich-Machen von Parteien (Az. 1 BvR 750/23 und 1 BvR 763/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet