Das AG München hat die Klage einer Rechtsanwältin gegen ein Hausverbot in einem Münchner Hotel abgewiesen. Das Hausverbot schränke die Klägerin nicht erheblich in der Teilnahme am öffentlichen Leben ein.
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten
Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibe dadurch gewahrt, dass