Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2024 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten. Hierauf weist die BRAK hin.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.