Rechtsfahrgebot für Fahrräder gilt auch auf dem Schutzstreifen im Kreisel

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ob mit Auto oder Fahrrad, muss regelmäßig äußerst rechts fahren – auch auf dem Fahrradschutzstreifen im Kreisel. Das zeigt ein aktueller Fall des LG Lübeck (Az. 9 O 146/24).

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