Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Gerichts bindet grundsätzlich nur den Mandanten, nicht aber die Rechtsschutzversicherung, so der BGH (Az. IX ZR 163/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Bundeswehr darf Stabsfeldwebel-Beförderungen vorerst aussetzen
Die Entscheidung der Bundeswehr, Beförderungen in das Amt des Stabsfeldwebels bis auf Weiteres auszusetzen, ist rechtmäßig. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen in insgesamt 22 Eilbeschlüssen