Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung eines Abteilungsleiters bei der Bayerischen Versorgungskammer wegen des Vorwurfs von Compliance Verstößen

Das ArbG München hat im Kündigungsrechtsstreit zwischen einem Abteilungsleiter und den durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht rechtswirksam beendet haben (Az. 13 Ca 9892/25).

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