Das ArbG München hat im Kündigungsrechtsstreit zwischen einem Abteilungsleiter und den durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht rechtswirksam beendet haben (Az. 13 Ca 9892/25).
Digitale Kanzlei – Kosten für Einscannen der Papierakte werden nicht erstattet
Digitalisiert eine Kanzlei im Rahmen eines Rechtsstreits die umfangreichen Papierunterlagen, die sie von der Gegenseite erhalten hat, so kann sie sich die Kosten hierfür nicht