Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen beschäftigen die Gerichte immer wieder. Aber kann ein ehemaliger Mieter eines Grundstücks Eigentümer der von ihm selbst auf dem Grundstück erstellten Anlagen/Einrichtungen (hier: Anlagen zur Stromversorgung) und kann er den Grundstückseigentümer nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Unterlassung der Nutzung in Anspruch nehmen? Das LG Köln entschied, dass der geltend gemachte Anspruch weder aus Eigentum noch Besitz bestehe und ein mietvertragliches Wegnahmerecht verjährt sei (Az. 5 O 97/24).
Stada-Übernahme: OLG Frankfurt am Main spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu
Beim OLG Frankfurt sind derzeit 44 Verfahren anhängig, in denen ehemalige Aktionäre eines deutschen Pharmaunternehmens, die im Jahr 2017 ein öffentliches Übernahmeangebot angenommen hatten, einen