Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen (hier: mietvertragliches Wegnahmerecht)

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen beschäftigen die Gerichte immer wieder. Aber kann ein ehemaliger Mieter eines Grundstücks Eigentümer der von ihm selbst auf dem Grundstück erstellten Anlagen/Einrichtungen (hier: Anlagen zur Stromversorgung) und kann er den Grundstückseigentümer nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Unterlassung der Nutzung in Anspruch nehmen? Das LG Köln entschied, dass der geltend gemachte Anspruch weder aus Eigentum noch Besitz bestehe und ein mietvertragliches Wegnahmerecht verjährt sei (Az. 5 O 97/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen künftig Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern melden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt.