Um den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre individuellen Altersvorsorgeansprüche digital anbieten zu können, müssen möglichst vieler Vorsorgeeinrichtungen angebunden werden. Die Verordnung des BMAS regelt das Verfahren zur Anbindung und legt den Stichtag für die verpflichtende Anbindung auf den 31. Dezember 2024 fest.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses