Das BMF hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich veröffentlicht. Er soll der Schaffung neuer Meldetatbestände dienen, um die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien abzubilden.
Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen