Das BMF hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich veröffentlicht. Er soll der Schaffung neuer Meldetatbestände dienen, um die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien abzubilden.
Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus
Auch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf