Regelung zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nicht mit allgemeinem Gleichheitssatz der Landesverfassung vereinbar

Der VerfGH Baden-Württemberg hat auf die Vorlage des VG Sigmaringen § 41 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Landesverfassung erklärt (Az. 1 GR 24/22).

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