Wohnungseigentümerversammlungen sollen künftig auch virtuell abgehalten werden können. Außerdem soll die Nutzung von Steckersolaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert und einheitlich geregelt werden. Ein Gesetzentwurf in geänderter Fassung wurde vom Rechtsausschuss des Bundestags am 03.07.2024 angenommen.
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt