Regierung schlägt Änderungen im Bauvertragsrecht vor

Die Bundesregierung will mit Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) günstigeres Bauen ermöglichen. Dazu hat sie den Entwurf „eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ (BT-Drs. 20/13959) vorgelegt.

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