Eine Textilreinigung haftet nicht, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält. So entschied das AG München und wies die Klage des Besitzers einer Luxusjacke ab, die sich bei der Reinigung verfärbt hatte (Az. 172 C 17342/22).
Geldwäsche: Transaktionen an Supermarktkassen
Die Klägerin wurde durch einen Betrug unbekannter Täter zu einer Überweisung auf das Konto des Beklagten veranlasst. Hebt dieser das Geld noch am Tattag am