Im Streit um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag verurteilte das AG München eine Versicherung zur Zahlung der für die Stornierung einer Pauschalreise angefallenen Kosten. Die Versicherung sei an die Auskunft der eigens angebotenen Medizinischen Stornoberatung gebunden (Az. 122 C 7243/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese