Das AG München verurteilte eine Reiseveranstalterin zur Zahlung einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit i. H. v. 719,50 Euro (Az. 113 C 13080/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese