Rentenversicherung ist nicht für fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch Berufsgenossenschaft verantwortlich

Das SG Hannover entschied, dass die Rentenversicherung nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich ist (Az. S 6 R 164/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kommode bei Umzug beschädigt

Das AG München hat sich zur Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst (Az. 123 C 15901/21).