Retoure eines Carport-Bausatzes

Das AG München entschied, dass der Käufer eines Carport-Bausatzes nach Rücktritt vom Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitzustellen (Az. 142 C 21245/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge