Die Hochwasserkatastrophe im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat erhebliche Schäden angerichtet. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit, Regionadirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, stellt dazu Informationen zur Verfügung.
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.