Die Hochwasserkatastrophe im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat erhebliche Schäden angerichtet. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit, Regionadirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, stellt dazu Informationen zur Verfügung.
12-Uhr-Tankregel: 6 Cent höhere Marge auf Benzin
Eine Zeitreihenanalyse von ZEW und DICE zeigt die Preisentwicklung an der Zapfsäule.