Richteramt und Kopftuch: Hessisches Justizministerium durfte Bewerbung ablehnen

Die Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten tragen möchte. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 K 2792/24.DA).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge