Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur wurde am 10.07.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 31.07.2026 in nationales Recht umsetzen und ab diesem Zeitpunkt anwenden.
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26