Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur wurde am 10.07.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 31.07.2026 in nationales Recht umsetzen und ab diesem Zeitpunkt anwenden.
Dringlichkeitswiderlegung: Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist
Schöpft der Prozessbevollmächtigte eines Klägers im Eilverfahren die Berufungsbegründungsfrist vollständig aus, kann dies die Dringlichkeit des Antrags widerlegen. Dies gelte jedenfalls, wenn kein Sachverhalt dargelegt