Das FG Hamburg hat die Klage in einem sog. cum/ex-Verfahren abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide seien rechtmäßig. Das Finanzamt habe die Körperschaftsteuerbescheide ändern und die Anrechnungsverfügungen zurücknehmen dürfen (Az. 6 K 228/20).
WPK Magazin Ausgabe 2/2025
Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht.