Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land NRW hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1986/22).
Eingliederungshilferecht: Keine Sozialleistungen für Diplomaten und ihre Angehörigen
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass ein Diplomatenkind wegen des Diplomatenstatus keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz hat (Az. S 27 SO 139/25).