Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali rechtswidrig

Das VG Koblenz entschied, dass die auf § 12 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gestützten Rückforderungen rechtswidrig sind (Az. 2 K 866/24.KO und 2 K 999/24.KO).

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