Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich bei seiner Entscheidung erstmals mit der Frage der Anwendbarkeit und Auslegung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführten Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11a EStG auseinanderzusetzen (Az. 9 K 196/22).
Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 –