Wie alle Prozesshandlungen darf auch die Rüge der Prozessvollmacht nicht missbraucht werden, um den Prozess zu verzögern. Der Verstoß gegen das Missbrauchsverbot führe dazu, dass es der Vorlage einer Originalprozessvollmacht nicht bedürfe. So das KG Berlin (Az. 7 U 127/21). Darauf weist die BRAK hin.
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026
Das BMF hat am 07.01.2026 eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht (Az. IV B