Ende Juni sind rund 96 % der für die Grundsteuerfestsetzung relevanten Grundstücke im Saarland neu bewertet worden. Das teilte das Finanzministerium des Saarlandes mit.
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt