Säumnis bei Krankheit: Verhinderte Anwältin muss alles tun, um Gericht zu informieren

Schafft es ein Anwalt krankheitsbedingt nicht rechtzeitig zur Verhandlung, muss er alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um das Gericht zu erreichen. So entschied der BGH (Az. XII ZB 171/23). Auf diese Entscheidung wies die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kulanz bei defektem Kühlschrank

Muss der defekte, alte Kühlschrank zurückgegeben werden, wenn aus Kulanz ein Rabatt für einen neuen Kühlschrank gewährt wird? Diese Frage hatte das AG München zu