Schafft es ein Anwalt krankheitsbedingt nicht rechtzeitig zur Verhandlung, muss er alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um das Gericht zu erreichen. So entschied der BGH (Az. XII ZB 171/23). Auf diese Entscheidung wies die BRAK hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: