Das FG Münster hat im Verfahren der SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MS Bulk China GmbH & Co. KG gegen das Finanzamt Dortmund-West entschieden, dass zum Feststellungsverfahren 2010 gemäß § 60a der FGO nur die Personen beigeladen werden, die im Streitjahr 2010 Kommanditisten der Klägerin waren und die die Beiladung bis zum 10.10.2023 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen (Az. 12 K 357/18).
Digitalisierung beim Grundstückskauf: BMJV veröffentlicht neuen Gesetzentwurf
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 09.07.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den