Das FG Münster hat im Verfahren der SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MS Bulk China GmbH & Co. KG gegen das Finanzamt Dortmund-West entschieden, dass zum Feststellungsverfahren 2010 gemäß § 60a der FGO nur die Personen beigeladen werden, die im Streitjahr 2010 Kommanditisten der Klägerin waren und die die Beiladung bis zum 10.10.2023 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen (Az. 12 K 357/18).
Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund
Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen kann, wenn er zuvor