Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Exporterwartungen gesunken (Mai 2026)

Die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft hat sich verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sanken im Mai auf minus 5,5 Punkte, nach minus 1,2 Punkten im April.