Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2025

Die Bundesregierung gibt einen Überblick über neue Regelungen ab dem 01.12.2025. Erstmals können Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ferngelenkt werden und der Fahrzeugschein ist nun per