Ab dem 25. Juni 2023 muss in Deutschland ein neues Gesetz für Sammelklagen angewendet werden. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit der Umsetzung. Der vzbv nimmt dazu Stellung und fordert u. a. einen späten Anmeldezeitpunkt für Betroffene.
Gerichtshof der Europäischen Union soll Fragen zum Vaterschaftsurlaub klären
Das BVerwG holt eine Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage ein, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der