Das StaRUG, gedacht als Rettungsinstrument für Unternehmen vor Insolvenzen, könnte Grundrechte von Anteilseignern verletzen. In ihrer Stellungnahme zu zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden zeigt die BRAK die Schwachstellen auf: Das StaRUG enthält keine verfassungskonforme Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums bei Entzug von Anteilsrechten an Unternehmen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese