Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 2024 restriktive Maßnahmen angenommen, die auf die belarussische Wirtschaft abzielen. Damit soll vermieden werden, dass die enge Verbindung zwischen der russischen und der belarussischen Wirtschaft genutzt wird, um Maßnahmen zu umgehen. Darauf weist die WPK hin.
Glücksspielrecht Hessen: Kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter
Das VG Gießen hat mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der