Am 24. Juni 2024 hat die EU das Sanktionsregime gegen Russland weiter verschärft. In dem Zusammenhang wurde auch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren angepasst. Dies betrifft u. a. die dortigen Art. 5n und 12b, die WP/vBP-Dienstleistungen (Art. 5n Abs. 1 der Verordnung) untersagen. Darauf weist die WPK hin.
Bundesregierung, Wirtschaft und Forschung richten Plattform Industrie 4.0 auf industrielle KI aus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wollen gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft bis zum Jahr