Am 26.05.2025 hat die Satzungsversammlung der BRAK auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses Änderungen der §§ 6, 8 und 10 BORA beschlossen.
Zur Frage der Haftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel
Unfallbeteiligte haften je zur Hälfte bei unmittelbarem Zusammenhang der Kollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs. So entschied das OLG Frankfurt