Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Dies entschied das BAG (Az. 8 AZR 209/21).
BFH zur Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG auch bei der Übertragung von