Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 26 U 11/23).
Keine Befangenheit: Richter dürfen auf den Tisch hauen und harte Worte gebrauchen
Ein Richter, der „auf den Tisch haut“ und sich mit Schärfe äußert, ist deswegen nicht gleich befangen. Der Kontext entscheide. Auf diese Entscheidung des OLG