Schadensersatz für nachgeahmte Kunst

Das LG Düsseldorf hat dem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen. Der Beklagte habe die Urheberrechte des Klägers an drei Bildern in schuldhafter Weise verletzt (Az. 12 O 156/24).

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