Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?

Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt selbst zum Tierarzt, kriegt man die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 92/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Unternehmen ächzen weiter unterm Datenschutz

Datenschutz verursacht lt. Bitkom immer höhere Belastungen in deutschen Unternehmen. Aktuell haben praktisch alle Unternehmen (97 Prozent) hohen Aufwand mit dem Datenschutz, das sind noch

Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1507) für eine Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes vorgelegt.