Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt selbst zum Tierarzt, kriegt man die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 92/21).
Halloween-Dekoration in Herne darf angebracht bleiben
Die Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in der Teutoburgia-Siedlung in Herne für Halloween am 31. Oktober 2025 muss nicht beseitigt werden, wie dies ein Bürger