Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhafter chemischer Haarglättung

Steht einer Kundin nach einer Schädigung ihrer Haare durch eine vermeintlich fehlerhafte chemische Haarglättung ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu? Diese Frage hatte die 3. Zivilkammer des LG Koblenz zu beantworten (Az. 3 O 267/22).

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