Die OFD Karlsruhe teilt mit, dass die Finanzämter in den kommenden Wochen mit der Schätzung für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) beginnen werden.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §